Versicherungsschutz im Winter: Was Sie jetzt beachten sollten
- 16. Dezember 2025
- Veröffentlicht durch: Stein
- Kategorie: Kundenmagazin
Lesezeit: 7 Minuten | Aktualisiert: Dezember 2025
Wenn die Tage kürzer werden und die Temperaturen sinken, steigt nicht nur die Vorfreude auf Weihnachten – sondern auch das Risiko für Unfälle, Brände und Einbrüche. Gerade in der dunklen Jahreszeit lohnt es sich, den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen und typische Winterrisiken zu kennen.
Als Versicherungsmakler möchte ich Sie auf die wichtigsten Gefahren hinweisen und zeigen, welche Versicherungen Sie schützen.
Inhaltsverzeichnis
Brände durch Kerzen, Adventskränze und Lichterketten
Ein Klassiker in der Schadensstatistik: Trockene Tannenzweige, unbeaufsichtigte Kerzen und defekte Lichterketten führen im Dezember regelmäßig zu Wohnungs- und Hausbränden.
Welche Versicherungen schützen?
- Deckt Schäden am Gebäude (z.B. Dachstuhl, Fenster, Wände)
- Übernimmt Reparatur- und Wiederherstellungskosten
- Deckt Schäden am Inventar (z.B. Möbel, Elektronik, Geschenke)
- Ersetzt zerstörte Gegenstände zum Neuwert
⚠️ Wichtig: Grobe Fahrlässigkeit vermeiden
Das Verlassen der Wohnung bei brennenden Kerzen kann als grob fahrlässig gelten. Ist in Ihrem Vertrag kein „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit” vereinbart, drohen erhebliche Leistungskürzungen.
Meine Empfehlung:
- Kerzen niemals unbeaufsichtigt lassen
- LED-Lichterketten statt echter Kerzen verwenden
- Vertrag auf Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit prüfen
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Als IHK-geprüfter Experte und zertifizierter Beamtenspezialist stehe ich Ihnen mit klarer, verständlicher Beratung zur Seite.
Einbruchschutz über die Feiertage
In der dunklen Jahreszeit haben Einbrüche Hochsaison. Die Feiertage sind für Einbrechende besonders attraktiv: Dank Reisen und Familienbesuchen sind viele Wohnungen und Häuser für längere Zeit verlassen.
So schützen Sie sich:
Mechanische Sicherung: → Türen immer vollständig abschließen – nicht nur ins Schloss ziehen
→ Fenster und Terrassentüren schließen
→ Zusatzsicherungen installieren (Querriegelschlösser, Fensterschlösser)
Anwesenheit simulieren: → Zeitschaltuhren für Lampen nutzen
→ Rollläden automatisch steuern
→ Nachbarn bitten, Briefkasten zu leeren
Diskretion wahren: → Urlaubspläne nicht öffentlich in sozialen Medien teilen
→ Anrufbeantworter neutral besprechen
Die richtige Versicherung
Die Hausratversicherung übernimmt Schäden durch Einbruch und gestohlene Wertsachen – vorausgesetzt, die Sicherheitsobliegenheiten wurden erfüllt.
Wichtig: Dokumentieren Sie hochwertige Gegenstände mit Fotos und Kaufbelegen. So erleichtern Sie die Regulierung im Schadenfall.
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Verletzungen im Haushalt und auf dem Grundstück
Ob beim Plätzchenbacken, Basteln oder Schneeschippen: Kleinere Unfälle passieren im Winter besonders schnell.
Diese Versicherungen greifen:
Gesetzliche Krankenversicherung:
- Übernimmt Heilbehandlungen
- Aber: Mit Zuzahlungen und Standardversorgung
- Leistet bei unfallbedingter Invalidität
- Zahlt Kapitalsumme oder Rente
- Gilt 24 Stunden, weltweit
Privathaftpflichtversicherung:
- Schützt bei Schäden an Dritten
- Beispiel: Verbrennungen durch verschütteten Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt
- Übernimmt berechtigte Ansprüche, wehrt unberechtigte ab
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Räum- und Streupflicht nicht unterschätzen
Schneefall und Glätte bringen Pflichten mit sich – die viele unterschätzen.
Was viele nicht wissen:
Als Mieterin oder Mieter kann die Verkehrssicherungspflicht auf Sie übertragen werden. Die Räum- und Streupflicht gilt – je nach Gemeinde – meist zwischen 7:00/8:00 Uhr und 20:00 Uhr.
Die Konsequenzen bei Pflichtverletzung
Wer der Räumpflicht nicht nachkommt, haftet bei Personenschäden. Diese werden schnell sehr teuer – ein Sturz mit Knochenbruch kann sechsstellige Forderungen nach sich ziehen.
Die richtige Haftpflichtversicherung:
Privathaftpflicht:
- Für Eigentümerinnen und Eigentümer bei Selbstnutzung
- Für Mieterinnen und Mieter, wenn Pflicht übertragen wurde
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht:
- Bei vermieteten Immobilien
- Schützt vor Ansprüchen durch Mietende oder Dritte
Betriebshaftpflicht:
- Für Gewerbetreibende
- Deckt Risiken auf Geschäftsgrundstücken
Meine Empfehlung: Prüfen Sie Ihren Mietvertrag und klären Sie, wer für Winterdienst zuständig ist.
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Frostschäden vermeiden
Ein oft unterschätztes Risiko: Gefrorene Wasserleitungen können platzen und massive Schäden verursachen.
Präventionsmaßnahmen:
→ Wasserleitungen im Außenbereich (Garage, Garten) entleeren
→ Hähne im Keller absperren
→ Unbeheizte Räume frostfrei halten
→ Bei längerer Abwesenheit: Heizung nicht komplett abstellen (mindestens 15°C)
Versicherungsschutz
Die Wohngebäudeversicherung deckt Frostschäden – aber nur, wenn Sie Ihre Obliegenheiten erfüllt haben. Die Nichtbeachtung kann zu erheblichen Leistungskürzungen führen.
Was sind Obliegenheiten?
Obliegenheiten sind vertragliche Verhaltenspflichten. Wer sie missachtet, riskiert Leistungskürzungen oder sogar den Verlust des Versicherungsschutzes.
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Winterpflichten für Autofahrende
Bei Glätte, Schneematsch oder Reifglätte gilt in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht.
Die Regelung im Detail:
Zugelassene Reifen:
- Nur Reifen mit Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke)
- M+S-Kennzeichnung allein genügt nicht mehr
Pflichten vor der Fahrt:
- Fahrzeug komplett von Schnee und Eis befreien (§ 23 StVO)
- Auch Dach und Motorhaube müssen frei sein
- Scheiben vollständig enteisen
Konsequenzen bei Verstoß:
Kaskoversicherung:
- Kann bei Sommerreifen die Leistung kürzen
- Gilt als grobe Fahrlässigkeit
Kfz-Haftpflicht:
- Darf Regress nehmen (bis zu 5.000 Euro)
- Wenn Dritte geschädigt werden
Bußgelder:
- 60 Euro und 1 Punkt bei falscher Bereifung
- 80 Euro und 1 Punkt bei Behinderung anderer
Sicher unterwegs – mit dem richtigen Schutz
Finden Sie heraus, ob Ihre Versicherungen wirklich passen. Schnell, einfach und unverbindlich – ich prüfe alles für Sie und zeige Optimierungsmöglichkeiten auf.
Silvester: Feuerwerk und Versicherungsschutz
Der Jahreswechsel ist ein Risikospitzenreiter. Feuerwerkskörper führen Jahr für Jahr zu zahlreichen Schäden.
Diese Versicherungen greifen:
- Leistet bei dauerhaften Gesundheitsschäden
- Zahlt Invaliditätssumme
- Übernimmt Heilbehandlungskosten
- Bei Silvesterunfällen oft Notaufnahme nötig
Privathaftpflichtversicherung:
- Reguliert Schäden an Dritten
- Außer bei Vorsatz
Wohngebäude-/Hausratversicherung:
- Deckt Brand-, Ruß- und Löschwasserschäden
- Gilt auch für Feuerwerkskörper
Kfz-Teilkasko:
- Schützt bei Brandschäden am Fahrzeug
- Wenn Verursachende nicht bekannt sind
Kfz-Vollkasko:
- Leistet bei mutwilliger Beschädigung (Vandalismus)
- Auch bei unbekannten Tätern
⚠️ Rechtliche Hinweise:
Erlaubte Zeiten:
- Feuerwerk der Kategorie 2 nur zwischen 31.12. und 01.01.
- Verstöße: Bußgelder bis 50.000 Euro möglich
Verbotene Feuerwerkskörper:
- Nicht zertifizierte Böller (sogenannte Polenböller)
- Bei Verstößen drohen Freiheitsstrafen
Versicherungstechnisch relevant:
Schäden durch illegales oder außerhalb der erlaubten Zeiten gezündetes Feuerwerk können vom Versicherer als grob fahrlässig oder vorsätzlich bewertet werden – mit der Folge von Leistungskürzungen oder Leistungsfreiheit.
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Checkliste: Ihr persönlicher Wintercheck
✅ Brandschutz
- Vertrag auf Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit prüfen
- LED-Lichterketten statt echter Kerzen erwägen
- Rauchmelder kontrollieren
- Feuerlöscher griffbereit
✅ Einbruchschutz
- Zeitschaltuhren installieren
- Zusatzsicherungen prüfen
- Nachbarn informieren
- Social Media zurückhaltend nutzen
✅ Winterpflichten
- Winterreifen montiert (Alpine-Symbol)
- Schneeschaufel und Streugut bereit
- Räumpflicht im Mietvertrag klären
- Haftpflichtschutz ausreichend?
✅ Frostschutz
- Außenleitungen entleeren
- Heizung nicht unter 15°C bei Abwesenheit
- Unbeheizte Räume kontrollieren
✅ Silvester
- Nur zertifiziertes Feuerwerk kaufen
- Sicherheitsabstände einhalten
- Notfallnummern griffbereit
- Versicherungsschutz ausreichend?
Fazit: Gut versichert durch den Winter
Der Winter bringt viele versicherungsrelevante Risiken mit sich. Mit dem richtigen Versicherungsschutz und etwas Vorsorge kommen Sie sicher und entspannt durch die kalte Jahreszeit.
Die wichtigsten Versicherungen im Überblick:
✓ Hausratversicherung – für Einbruch und Brandschäden am Inventar
✓ Wohngebäudeversicherung – für Gebäudeschäden durch Brand und Frost
✓ Privathaftpflicht – für Schäden an Dritten
✓ Unfallversicherung – für Invalidität nach Unfällen
✓ Kfz-Versicherungen – für Winterschäden am Fahrzeug
Unsicher, ob Ihr Schutz ausreicht?
Lassen Sie uns gemeinsam Ihren Versicherungsschutz überprüfen. In einem kostenfreien Erstgespräch analysiere ich Ihre Situation und zeige Ihnen, wo eventuell Lücken bestehen.
Letzte Aktualisierung: Dezember 2025
Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Versicherungsbedingungen und -leistungen können sich ändern.
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