Vorsorge aktuell - Versicherungs-News 12/2025

Das Wichtigste in Kürze

Einkommen absichern – auch mit psychischer Vorgeschichte

Zwangspause verhindern und Kennzeichen­wechsel rechtzeitig regeln

GKV-Zusatzbeitrag: Erneute Kostensteigerung für die meisten Versicherten

Mehr Spielraum beim Einzug: Die Mietkautions­versicherung

Einkommen absichern – auch mit psychischer Vorgeschichte

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Psychische Belastungen gehören für viele Menschen inzwischen zum Alltag. In der Vergangenheit stellte das häufig ein Hindernis für wichtige Vorsorgelösungen dar – beispielsweise der Einkommensabsicherung. Inzwischen hat sich die Situation deutlich verändert: Wer heute oder in der Vergangenheit psychische Unterstützung in Anspruch genommen hat, ist nicht automatisch vom Berufsunfähigkeitsschutz ausgeschlossen. Versicherer haben ihre Tarife weiterentwickelt und reagieren damit auf eine Realität, in der mentale Gesundheit offen angesprochen und behandelt wird. Das eröffnet neue Chancen, die eigene Arbeitskraft zuverlässig abzusichern.

 

BU-Schutz trotz Therapie: Was heute möglich ist

Noch vor einigen Jahren führte eine psychische Vorerkrankung häufig zu einer Ablehnung beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Dieses starre Vorgehen hat sich spürbar verändert. Viele Versicherer prüfen heute deutlich differenzierter.

Je nach Art, Dauer und zeitlichem Abstand einer Therapie kann BU-Schutz möglich sein – etwa durch:

  • einen normalen Vertragsabschluss ohne Einschränkungen,
  • einen zeitlich begrenzten Leistungsausschluss,
  • einen Beitragszuschlag statt einer Ablehnung,
  • oder spezielle Klauseln, die psychische Erkrankungen ausdrücklich mitversichern.

Warum das Thema alle betrifft

Psychische Erkrankungen sind heute der häufigste Grund für eine Berufsunfähigkeit. Sie betreffen nicht nur körperlich belastende Berufe, sondern ebenso Büro- und Wissensarbeit. Dauerhafte mentale Belastung, hoher Leistungsdruck und fehlende Erholungsphasen wirken oft schleichend. Das Risiko ist damit breit verteilt – die Möglichkeit zur Absicherung inzwischen ebenfalls.

Infografik: Ursachen für Berufsunfähigkeit

Offener Umgang mit früheren Tabus

Psychische Erkrankungen gelten längst nicht mehr als Tabuthema. Wer frühzeitig Unterstützung gesucht hat, zeigt Verantwortungsbewusstsein gegenüber der eigenen Gesundheit. Genau das berücksichtigen Versicherer zunehmend positiv.

Eine transparente und vollständige Gesundheitsangabe schafft die Grundlage dafür, passende Lösungen zu finden. Verschweigen ist dagegen keine Option – Offenheit eröffnet Wege.

 

Psyche ist kein Ausschlusskriterium mehr

Wichtig ist, sich rechtzeitig zu informieren und Optionen zu prüfen

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Zwangspause verhindern und Kennzeichen­wechsel rechtzeitig regeln

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Die Tage werden länger, die Temperaturen steigen – und auf den Straßen tauchen wieder mehr Mopeds, E-Scooter und S-Pedelecs auf. Was dabei schnell übersehen wird: Der Versicherungsschutz für diese Fahrzeuge gilt immer nur für ein Jahr. Wer ab dem 1. März weiterfahren möchte, braucht rechtzeitig das neue Versicherungskennzeichen. In diesem Jahr wechselt die Farbe von grün auf schwarz.

 

Versicherungsschutz nahtlos fortführen

Versicherungskennzeichen gelten jeweils vom 1. März bis zum letzten Februartag des Folgejahres. Mit Ablauf dieses Zeitraums endet automatisch der Versicherungsschutz. Wer dann noch mit dem alten Kennzeichen fährt, ist nicht nur unversichert unterwegs, sondern begeht auch eine Ordnungswidrigkeit. Das neue schwarze Kennzeichen weist nach, dass für das Fahrzeug eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht – sie übernimmt Schäden, die anderen im Straßenverkehr entstehen.

Ein Versicherungskennzeichen ist vorgeschrieben für:

  • Mopeds, Mofas sowie Roller bis 50 ccm und 45 km/h
  • bestimmte DDR-Fahrzeuge mit Zulassung bis 60 km/h
  • E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge
  • S-Pedelecs mit Unterstützung über 25 km/h
  • leichte Quads, Trikes und Krankenfahrstühle

Mehr als nur Haftpflicht möglich

Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und mit dem neuen Kennzeichen erfüllt. Darüber hinaus lässt sich der Schutz erweitern – zum Beispiel durch eine Teilkaskoversicherung. Diese greift etwa bei Diebstahl, Brand oder Elementarschäden. Gerade bei neuen oder hochwertigen Fahrzeugen ist die Deckungserweiterung sinnvoll und für einen geringen Mehrbeitrag möglich.

Alternative zum Blech: Kennzeichen als Folie

Neben dem klassischen Metallschild bieten einige Versicherer auch Klebefolien-Kennzeichen an. Die Folie wird jährlich erneuert, während eine Kunststoffhalterung dauerhaft am Fahrzeug bleibt. Das spart Material und erleichtert den jährlichen Wechsel und die Zustellung – beispielsweise per Post.

Was für die Beantragung benötigt wird

Für das neue Kennzeichen reichen wenige Angaben: persönliche Daten, Hersteller und Fahrgestellnummer, die Höchstgeschwindigkeit sowie die Art des Fahrzeugs.

Der Kennzeichenwechsel ist schnell erledigt – und sorgt dafür, dass die neue Saison ohne Unterbrechung starten kann. Wer rechtzeitig handelt, fährt ab März legal, versichert und entspannt los.

 

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GKV-Zusatzbeitrag: Erneute Kostensteigerung für die meisten Versicherten

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Gesundheit kostet Geld – das merken viele gesetzlich Versicherte wieder mit der ersten Lohnabrechnung in diesem Jahr. Denn für 2026 ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung erneut gestiegen und liegt nun bei 2,9 Prozent. Für viele Versicherte bedeutet das höhere monatliche Abzüge, ohne dass sich die Leistungen verbessern.

 

Warum der Zusatzbeitrag entscheidend ist

Der allgemeine Beitragssatz der GKV ist gesetzlich festgelegt und bei allen Krankenkassen gleich. Anders sieht es beim Zusatzbeitrag aus. Jede Kasse legt ihn selbst fest, abhängig von ihrer finanziellen Situation. Steigen die Ausgaben, etwa durch höhere Behandlungskosten oder demografische Effekte, muss der Zusatzbeitrag angepasst werden. Genau das ist zuletzt bei vielen Kassen geschehen.

Für Versicherte heißt das: Zwei Menschen mit gleichem Einkommen zahlen unterschiedlich viel, je nachdem, bei welcher Krankenkasse sie versichert sind. Ein Vergleich lohnt sich daher besonders dann, wenn die eigene Kasse den Zusatzbeitrag angehoben hat.

GKV-Vergleich: Sparen ohne Leistungsverzicht

Wer von einer Beitragserhöhung betroffen ist, hat ein Sonderkündigungsrecht. Damit kann zu einer günstigeren gesetzlichen Krankenkasse gewechselt werden. Die medizinische Grundversorgung bleibt dabei gleich, denn sie ist gesetzlich definiert. Unterschiede gibt es vor allem beim Zusatzbeitrag, bei freiwilligen Satzungsleistungen oder beim Service. Ein regelmäßiger Kassenvergleich kann so helfen, unnötige Kosten zu vermeiden – gerade bei steigenden Beiträgen.

Gesetzliche Leistungen stoßen an Grenzen

Unabhängig vom Zusatzbeitrag gilt: Die gesetzliche Krankenversicherung deckt das medizinisch Notwendige ab. Komfort, individuelle Vorsorge oder hochwertige Leistungen sind oft nicht oder nur teilweise enthalten. Dazu zählen zum Beispiel Zahnersatz, Sehhilfen, alternative Heilmethoden oder bessere Leistungen im Krankenhaus.

Da die Krankenkassen weiter unter hohem Kostendruck stehen, ist nicht damit zu rechnen, dass sich diese Lücken schließen. Im Gegenteil: Der Leistungsspielraum wird enger.

Private Zusatzversicherungen gezielt nutzen

Wer solche Kompromisse bei seiner Gesundheitsversorgung nicht möchte, kann gezielt privat vorsorgen. Zusatzversicherungen ergänzen die GKV dort, wo sie an ihre Grenzen stößt. Je nach Bedarf lassen sich einzelne Bereiche absichern, etwa Zahnbehandlungen, stationäre Leistungen oder ambulante Extras.

So entsteht eine individuelle Kombination aus gesetzlicher Grundversorgung und privatem Zusatzschutz – planbar, transparent und passend zur eigenen Lebenssituation.

 

Zusatzbeitrag prüfen

Versorgung ergänzen und Gesundheitskosten gezielt steuern

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Mehr Spielraum beim Einzug: Die Mietkautions­versicherung

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Mit dem Einzug in eine neue Wohnung entstehen häufig mehrere Kosten gleichzeitig. Neben Umzug, Möbeln und Renovierung bindet vor allem die Mietkaution viel Kapital. Genau hier kann eine Mietkautionsversicherung entlasten und dafür sorgen, dass finanzielle Reserven verfügbar bleiben.

 

So funktioniert die Mietkautionsversicherung

Bei einer Mietkautionsversicherung wird keine Barkaution beim Vermieter hinterlegt. Stattdessen erhält der Vermieter eine Bürgschaft eines Versicherers, die als Sicherheit für mögliche Schäden oder offene Forderungen dient. Rechtlich ist diese Bürgschaft der klassischen Kaution gleichgestellt. Der Mieter zahlt dafür einen jährlichen Beitrag an den Versicherer und behält sein eigenes Kapital.

Nach Abschluss der Versicherung stellt der Anbieter eine Bürgschaftsurkunde aus, die beim Vermieter hinterlegt wird. Kommt es am Ende des Mietverhältnisses zu berechtigten Ansprüchen, zahlt zunächst der Versicherer an den Vermieter. Der Mieter ist anschließend verpflichtet, den Betrag an den Versicherer zurückzuerstatten.

Wichtig: Die Mietkautionsversicherung ersetzt nicht die Haftung des Mieters, sondern lediglich die sofortige Kapitalbindung.

Infografik: Mietkautionsversicherung

Vorteile für Mieter

Eine Mietkautionsversicherung bietet vor allem finanzielle Flexibilität:

  • Kein Kapital gebunden: Mehrere Monatsmieten bleiben im eigenen Vermögen.
  • Mehr Spielraum beim Einzug: Geld steht für Möbel, Renovierungen oder Rücklagen zur Verfügung.
  • Planbare Kosten: Statt einer hohen Einmalzahlung fällt ein überschaubarer jährlicher Beitrag an.
  • Liquidität erhalten: Gerade bei doppelter Mietbelastung ein spürbarer Vorteil.
  • Flexibel bei Wohnungswechseln: Besonders interessant bei befristeten Mietverträgen oder beruflicher Mobilität.

Für wen ist die Mietkautionsversicherung sinnvoll?

Die Mietkautionsversicherung eignet sich besonders für Mieter, die ihr Kapital nicht langfristig binden oder bewusst finanzielle Reserven behalten wollen. Auch für Berufseinsteiger, junge Haushalte oder Personen mit häufigen Wohnungswechseln kann sie den Einstieg in eine neue Wohnung erleichtern. Bei sehr langen Mietzeiten lohnt sich ein genauer Blick auf die laufenden Kosten im Vergleich zur klassischen Barkaution.

Akzeptanz bei Vermietern

Mietkautionsversicherungen sind rechtlich anerkannt und werden von vielen Vermietern akzeptiert, insbesondere wenn die Bürgschaft von einem etablierten Versicherer stammt. Für Vermieter besteht kein zusätzlicher Aufwand, da die Sicherheit im Schadensfall unmittelbar greift.

 

Mehr Freiheit beim Einzug

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